Ab dem 1. September 2023 tritt ein neues Datenschutzgesetz in der Schweiz in Kraft. Das neue Gesetz ist eine Aktualisierung des bisherigen Datenschutzgesetzes von 1992 und wurde aufgrund der rasanten technologischen Entwicklungen und Veränderungen im Umgang mit Daten notwendig. Ein weiterer Treiber war die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU, welche seit 25. Mai 2018 im EU-Raum in Kraft ist.
Die Einführung des DSGVO hat einen hohen Datenschutz-Standard im EU-Raum vorgegeben. Eine fehlende Revision des über 30-jährigen Datenschutzgesetzes und damit eine fehlende Anpassung an die DSGVO hätte zu einem massgeblichen Wettbewerbsnachteil Schweizer Unternehmen geführt. Vor diesem Hintergrund war eine vollständige Überarbeitung des Datenschutzgesetzes unverzichtbar, um der Bevölkerung einen angemessenen und an die technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen unserer Zeit angepassten Datenschutz zu garantieren.
Das Hauptziel des revidierten Datenschutzgesetzes ist es, die Transparenz und den Schutz der persönlichen Daten sowie das Mitbestimmungsrecht betroffener Personen zu stärken. Betroffene Personen erhalten dadurch mehr Kontrolle über ihre Daten. Die Betroffenenrechte erlauben es Personen Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten ein Unternehmen über sie gesammelt hat und wie diese genutzt werden. Betroffene Personen können zudem auch von ihrem Recht Gebrauch machen, dass falsche oder unvollständige Daten korrigiert oder gelöscht werden.
Unternehmen sind dazu verpflichtet, die Bearbeitung und Speicherung von Personendaten gemäss dem neuen Gesetz anzupassen. Es ist wichtig, dass Unternehmen sich rechtzeitig auf die neue Datenschutzgesetzgebung vorbereiten. Eine Möglichkeit ist, sich anhand von Checklisten und anderen Hilfsmitteln einen Überblick über die neuen Anforderungen zu verschaffen. Erfahren Sie in unseren Tutorials, wie Sie das Gesetz im Unternehmen umsetzen können.